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BFH, 07.02.1995 - X R 3/93 |
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Volltextveröffentlichung
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 §§ 180 Abs. 2, 183; Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO 1977 § 6
Papierfundstellen
- BStBl II 1995, 357
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 01.12.1987 - IX R 90/86
Die VO zu § 180 Abs. 2 AO ist auch für Feststellungszeiträume vor ihrem …
Auszug aus BFH, 07.02.1995 - X R 3/93
Die Bekanntgabe einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO 1977 in Verbindung mit der hierzu erlassenen Verordnung richtet sich nach den besonderen Bekanntgaberegelungen in § 6 der Verordnung (…Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 183 AO, Rz. 14), die auf das noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren zur Feststellung der Einkünfte des Klägers aus dem Streitjahr anzuwenden ist (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 1987 IX R 90/86, BFHE 152, 17, BStBl II 1988, 319). - BFH, 14.12.1978 - IV R 221/75
Zustellungsvertreter - Personengesellschaft - Gewinnfeststellung - …
Auszug aus BFH, 07.02.1995 - X R 3/93
Widerrufen werden kann sowohl ausdrücklich als auch durch schlüssiges Handeln; so kann in der Mitteilung des Ausscheidens aus einer Gesellschaft ein inzidenter Widerruf einer Empfangsvollmacht liegen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1978 IV R 221/75, BFHE 127, 126, BStBl II 1979, 503). - BFH, 13.10.1960 - IV 302/59 U
Erkennbarkeit des Entzuges der Ermächtigung der Vertretung eines …
Auszug aus BFH, 07.02.1995 - X R 3/93
Der Widerruf einer Empfangsvollmacht gegenüber der Finanzbehörde ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, er kann schriftlich oder auch mündlich erfolgen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Oktober 1960 IV 302/59 U, BFHE 71, 745, BStBl III 1960, 526).