Rechtsprechung
   BFH, 07.02.1995 - X R 3/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,19557
BFH, 07.02.1995 - X R 3/93 (https://dejure.org/1995,19557)
BFH, Entscheidung vom 07.02.1995 - X R 3/93 (https://dejure.org/1995,19557)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 1995 - X R 3/93 (https://dejure.org/1995,19557)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,19557) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • BStBl II 1995, 357
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.12.1987 - IX R 90/86

    Die VO zu § 180 Abs. 2 AO ist auch für Feststellungszeiträume vor ihrem

    Auszug aus BFH, 07.02.1995 - X R 3/93
    Die Bekanntgabe einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO 1977 in Verbindung mit der hierzu erlassenen Verordnung richtet sich nach den besonderen Bekanntgaberegelungen in § 6 der Verordnung (Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 183 AO, Rz. 14), die auf das noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren zur Feststellung der Einkünfte des Klägers aus dem Streitjahr anzuwenden ist (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 1987 IX R 90/86, BFHE 152, 17, BStBl II 1988, 319).
  • BFH, 14.12.1978 - IV R 221/75

    Zustellungsvertreter - Personengesellschaft - Gewinnfeststellung -

    Auszug aus BFH, 07.02.1995 - X R 3/93
    Widerrufen werden kann sowohl ausdrücklich als auch durch schlüssiges Handeln; so kann in der Mitteilung des Ausscheidens aus einer Gesellschaft ein inzidenter Widerruf einer Empfangsvollmacht liegen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1978 IV R 221/75, BFHE 127, 126, BStBl II 1979, 503).
  • BFH, 13.10.1960 - IV 302/59 U

    Erkennbarkeit des Entzuges der Ermächtigung der Vertretung eines

    Auszug aus BFH, 07.02.1995 - X R 3/93
    Der Widerruf einer Empfangsvollmacht gegenüber der Finanzbehörde ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, er kann schriftlich oder auch mündlich erfolgen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. Oktober 1960 IV 302/59 U, BFHE 71, 745, BStBl III 1960, 526).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht